Führerscheinklassen in der Fahrschule Schöne in Leipzig
Die Fahrschule Schöne in Leipzig kann euch in den folgenden Führerscheinklassen ausbilden:
Führerschein Klasse B, Führerschein Klasse BE, Führerschein Klasse BF-PKW ab 17 Jahren, Führerschein Klasse AM -Moped, Führerschein Klasse A1 -Motorrad, Führerschein Klasse A begrenzt -Motorrad, Führerschein Klasse A unbegrenzt -Motorrad
- Klasse B
 - Klasse B96
 - Klasse BE
 - Klasse BF
 - Klasse AM
 - Klasse A1
 - Klasse A2
 - Klasse A
 
                                   PKW 
                                   
            
                                        (Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
Der Geltungsbereich für die Klasse B:
                                Der Geltungsbereich für die Klasse B:
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz. der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zul. GM von nicht mehr als 3,5t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind.
 - Anhänger bis 750 kg zG
 - Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
 - des Weiteren darf auch die Klasse L und AM gefahren werden. (u.a. Moped, landwirtschaftliche Kfz.)
 - Alter ab 18 Jahren
 
                                   PKW 
                                   
            
                                        Mit der Klasse B96 darfst Du mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
                                - Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t ist, aber maximal 4.250 kg beträgt.
 - max. acht Plätze und Fahrersitz
 - Keine Fahrerlaubnisprüfung neu notwendig, nur Ausbildung in Fahrschule. Schlüsselzahl 96
 - Fahrerschulung hier bei uns
 
                                   PKW 
                                   
            
                                        Seit dem 1.1.1999 benötigst Du einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Du hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen willst:
                                - Anhänger über 750 kg zG, jedoch maximal 3.500 kg
 - die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger beträgt maximal 7.000 kg
 - max. acht Plätze und Fahrersitz
 - des Weiteren darf auch die Klasse L und M gefahren werden. (u.a. Moped, landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 32km/h)
 
                                   PKW ab 17 Jahre 
                                   
            
                                        PKW begleitetes Fahren ab 17 Jahre:
                                - Kraftfahrzeug bis 3,5 t
 - Anhänger bis 750 kg zG
 - max. acht Plätze und Fahrersitz
 - Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
 - des Weiteren darf auch die Klasse L und M gefahren werden. (u.a. Moped, landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 32km/h)
 
                                   Moped 
                                   
                                        
                                
            - zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum, max. 4 kW bei Elektromotor
 - dreirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum, max. 4 kW bei Elektromotor
 - vierrädrige Leicht-Kfz mit maximal 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum, max. 4 kW bei Elektromotor, max. Leermasse 350 kg
 - Alter ab 15 Jahren
 
                                   Motorrad 
                                   
                                        
                                
            - bis 125 ccm Hubraum und
 - nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
 - das Verhältnis von Leistung und Gewicht beträgt maximal 0,1 kw/ kg
 - ab 16 Jahren
 
                                   Motorrad  
                                   
                                        
                                
            - bis 35 kW Motorleistung
 - Verhältnis von Leistung / Gewicht beträgt max. 0,2 kW/kg
 - Beinhaltet die Klassen AM und A1
 - Alter ab 18 Jahren
 
                                   Unbegrenzt Motorrad  
                                   
                                        
                                
        - gültig für Krafträder über 45 km/h und 50ccm (keine Leistungsbegrenzung)
 - ab 24. Lebensjahr im Direkterwerb
 - dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
 - Einschluss der Klassen A1, A2 und AM
 - 20 Jahre beim Stufenzugang mit zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
 
