Führerscheinklassen in der Fahrschule Schöne in Leipzig

Die Fahrschule Schöne in Leipzig kann euch in den folgenden Führerscheinklassen ausbilden:

Führerschein Klasse B, Führerschein Klasse BE, Führerschein Klasse BF-PKW ab 17 Jahren, Führerschein Klasse AM -Moped, Führerschein Klasse A1 -Motorrad, Führerschein Klasse A begrenzt -Motorrad, Führerschein Klasse A unbegrenzt -Motorrad

Notwendige Unterlagen und Nachweise

Für alle Führerscheinklassen sind bei der Anmeldung folgende Unterlagen notwendig:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Informationen über die zuständigen Behörden findest du hier.

Bei ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheinen für Pkw und Motorrad ist die Gültigkeit auf 15 Jahre befristet.

  • Klasse B
  • Klasse B96
  • Klasse BE
  • Klasse BF
  • Klasse AM
  • Klasse A1
  • Klasse A2
  • Klasse A
PKW
(Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
Der Geltungsbereich für die Klasse B:
  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz. der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zul. GM von nicht mehr als 3,5t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind.
  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
  • des Weiteren darf auch die Klasse L und AM gefahren werden. (u.a. Moped, landwirtschaftliche Kfz.)
  • Alter ab 18 Jahren
PKW
Mit der Klasse B96 darfst Du mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t ist, aber maximal 4.250 kg beträgt.
  • max. acht Plätze und Fahrersitz
  • Keine Fahrerlaubnisprüfung neu notwendig, nur Ausbildung in Fahrschule. Schlüsselzahl 96
  • Fahrerschulung hier bei uns
PKW
Seit dem 1.1.1999 benötigst Du einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Du hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen willst:
  • Anhänger über 750 kg zG, jedoch maximal 3.500 kg
  • die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger beträgt maximal 7.000 kg
  • max. acht Plätze und Fahrersitz
  • des Weiteren darf auch die Klasse L und M gefahren werden. (u.a. Moped, landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 32km/h)
Mit der „alten“ Klasse 3 darfst Du aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen – z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Deinem Fahrzeug ziehen.
PKW ab 17 Jahre
PKW begleitetes Fahren ab 17 Jahre:
  • Kraftfahrzeug bis 3,5 t
  • Anhänger bis 750 kg zG
  • max. acht Plätze und Fahrersitz
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
  • des Weiteren darf auch die Klasse L und M gefahren werden. (u.a. Moped, landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 32km/h)
Der Führerschein ab 17 Jahre gilt nur für Fahrten innerhalb von Deutschland!
Moped
  • zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum, max. 4 kW bei Elektromotor
  • dreirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum, max. 4 kW bei Elektromotor
  • vierrädrige Leicht-Kfz mit maximal 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum, max. 4 kW bei Elektromotor, max. Leermasse 350 kg
  • Alter ab 15 Jahren
Motorrad
  • bis 125 ccm Hubraum und
  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
  • das Verhältnis von Leistung und Gewicht beträgt maximal 0,1 kw/ kg
  • ab 16 Jahren
Motorrad
  • bis 35 kW Motorleistung
  • Verhältnis von Leistung / Gewicht beträgt max. 0,2 kW/kg
  • Beinhaltet die Klassen AM und A1
  • Alter ab 18 Jahren
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ ist nur eine praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Unbegrenzt Motorrad
  • gültig für Krafträder über 45 km/h und 50ccm (keine Leistungsbegrenzung)
  • ab 24. Lebensjahr im Direkterwerb
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Einschluss der Klassen A1, A2 und AM
  • 20 Jahre beim Stufenzugang mit zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung für Klasse A erforderlich.

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