Führerscheinklassen in der Fahrschule Schöne in Leipzig

Die Fahrschule Schöne in Leipzig kann euch in den folgenden Führerscheinklassen ausbilden:

Führerschein Klasse B, Führerschein Klasse BE, Führerschein Klasse BF-PKW ab 17 Jahren, Führerschein Klasse M -Moped, Führerschein Klasse A1 -Motorrad, Führerschein Klasse A begrenzt -Motorrad, Führerschein Klasse A unbegrenzt -Motorrad

 


 

Notwendige Unterlagen und NachweiseNotwendige Unterlagen und Nachweise

Für alle Führerscheinklassen sind bei der Anmeldung folgende Unterlagen notwendig:

 

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Informationen über die zuständigen Behörden findest du hier Führerscheinstelle Leipzig

 


 

Führerschein Klasse B -PKW

(Kraftwagen bis 3,5 t zG1)

Mit der Klasse B darfst Du mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG1)
  • max. acht Plätze und Fahrersitz
  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
  • desweiteren darf auch die Klasse L,M und S gefahren werden. (u.a.Moped, landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 32km/h)

 


 

Führerschein Klasse BE-PKW

Seit dem 1.1.1999 benötigst Du einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Du hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen willst:

  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
  • max. acht Plätze und Fahrersitz
  • desweiteren darf auch die Klasse L,M und S gefahren werden. (u.a.Moped, landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 32km/h)


Mit der „alten“ Klasse 3 darfst Du aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Deinem Fahrzeug ziehen.

 


 

Führerschein Klasse BF -PKW ab 17 Jahren

PKW begleitetes Fahren ab 17 Jahre:

  • max. 3,5t zGM
  • max. acht Plätze und Fahrersitz
  • Anhänger bis max. 750 kg zGM
  • Anhänger mit zGM bis zur Höhe der LM des Zugfahrzeuges, sofern die zGM der Kombination nicht über 3,5 t liegt
  • desweiteren darf auch die Klasse L,M und S gefahren werden. (u.a.Moped, landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 32km/h)

Der Führerschein ab 17 Jahre gilt nur für Fahrten innerhalb von Deutschland!

 


 

Führerschein Klasse M -Moped

  • maximal 45 km/h bbH2), 
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

 


 

Klasse A1 -Motorrad

  • bis 125 ccm Hubraum und 
  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH2) gefahren werden.

 


 

Führerschein Klasse A begrenzt -Motorrad

  • bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

 


 

Führerschein Klasse A unbegrenzt -Motorrad

  • ohne Leistungsbegrenzung, ab dem 25. Lebensjahr