Nachschulungs-Seminare zur Probezeitverkürzung uvm.

Vermittlung von Aufbauseminaren an Partnerfahrschulen der Fahrschule Schöne in Leipzig, Eutritzsch

Wir sind anerkannter Ausbildungsträger. In unserer Fahrschule bieten wir euch Aus- und Weiterbildung in fast allen Fahrerlaubnis-Klassen an.


• Nachschulungs-Seminare zur Probezeitverkürzung FSF

• Für auffällige Kraftfahrer in der Probezeit ASF

• Für Punkte auffällige Kraftfahrer ASP

 

Führerschein mit 17 ?

Seit kurzem kann man mit dem Führerschein Klasse BF -PKW ab 17 Jahren fahren.

Was muss dabei beachtet werden?

  • Es muss immer eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Diese muss auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein. Es kann also nicht »irgendjemand« spontan als Begleitperson eintreten.
  • Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse B (bzw.Klasse 3) sein, dabei darf diese bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
  • Der Fahrer darf die 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger nicht überschreiten, für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
  • Für Fahrer und Beifahrer gilt: immer drogenfrei fahren!
  • Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
  • Die Begleitperson darf durchaus auch auf der Rückbank sitzen.